Irisdiagnose
Die Augen sind der Spiegel der Seele, besagt ein altes Sprichwort.
So verrät ein Blick in die Augen oft mehr als viele Worte und schon die
Ärzte des Alterstums wussten aus den Augen zu lesen. Nicht nur der Gemütszustand,
sondern auch die Konstitution sowie körperliche Beschwerden sind für
den geübten Diagnostiker ablesbar.
Mit Hilfe der Irisdiagnose kann man neben wichtigen Hinweisen zur konstitutionellen
oder erblichen Veranlagung auch akute Anzeichen der spezifischen Krankheitsdispositionen
erhalten - und zwar längst bevor sich eine Erkrankung manifestiert.

Die Irisdiagnose gehört zu den Verfahren der Hinweisdiagnostik und befähigt
im Rahmen der heute üblichen Untersuchungsmethoden zu einer vollständigen
naturheilkundlichen Diagnose, im Sinne der Ganzheitsschau von Körper,
Geist und Seele. Sie ist imstande den richtigen Weg zu zeigen, wo man weiter
suchen oder klinisch abklären lassen sollte.
Der Methode liegt die Vorstellung zugrunde, dass zwischen allen Körperteilen
und Organen eine feste Nervenverbindung zur Regenbogenhaut (Iris) des Auges
besteht. Krankheiten oder Störungen der Organe würden daher in verschiedenen
Strukturen der Iris (Pigmentflecken, Streifen, Ringe) erkennbar sein.
Entwickelt wurde die Methode um das Jahr 1880 von dem ungarischen Arzt und
Homöopathen Ignaz von Péczely. Er bemerkte angeblich in den Augen
einer Eule besondere Veränderungen, nachdem sie sich ein Bein gebrochen
hatte.
Die Iris wird entweder mit einer Lupe betrachtet oder fotografiert. Der Therapeut
schließt aus den auffälligen Strukturen in den Iris-Segmenten auf
Krankheiten der entsprechenden Organe. Dieses Verfahren ist vollkommen schmerzlos!
Wichtigste Aufgabe der Irisdiagnose ist die Feststellung der Konstitution,
wobei zwischen blauen (lymphatischer Typ) und braunen (hämatogener Typ)
Iriden mit verschiedenen Untertypen unterschieden wird. Darauf baut sich immer
eine Konstitutionstherapie auf (Behandlung mit physikalischen oder chemischen
Mitteln, die eine Stärkung der Konstitution bewirken soll, um ein Wiederauftreten
der gleichen Erkrankung beim Patienten zu verhindern).